Ist Scheinwerfer polieren erlaubt?
10.03.2021

Mit der Zeit können Scheinwerfer zerkratzt, matt, blind oder vergilbt werden. Der Grund ist mechanischer Abrieb durch falsche und zu grobe Reinigung, Steinschlag oder Hagel. Bei Streuscheiben älterer Fahrzeuge kann auch UV-Strahlung zum Vergilben führen, bei den Abdeckungen moderner Fahrzeuge ist das meistens nicht der Fall.
Zerkratzte Scheinwerfer vermindern nicht nur Lichtstärke und Leuchtweite und stellen somit eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar, sondern sehen darüber hinaus auch nicht gut aus. Viele Autobesitzer legen in diesem Fall selbst Hand an, greifen zu Schleifpapier, Politur und Lack und polieren die trüb gewordenen Scheinwerfer auf Hochglanz. – Klingt einfach, ist jedoch eine gewisse „Grauzone“.

Scheinwerfer dürfen nicht verändert werden

Der Scheinwerfer dient vor allem dazu, bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht die Straße auszuleuchten und somit besser zu sehen bzw. umgekehrt besser gesehen zu werden. Scheinwerfer nützen also der allgemeinen Verkehrssicherheit, sind typisierte Bauteile und dürfen prinzipiell hinsichtlich ihrer Eigenschaften nicht umgeändert werden.
Nun kann es jedoch beim Polieren passieren, dass zu viel (Material) abgeschliffen oder zu viel aufgetragen wird, konkret Speziallack, der für die Versiegelung genommen wird – beides darf gesetzlich nicht sein.
Umgekehrt kann es natürlich sein, dass durch präzises und professionelles Polieren sowohl Lichtstärke als auch Leistung besser werden und sogar (wieder) den Vorgaben entsprechen. Vor allem bei moderneren Scheinwerfer-Abdeckungen ohne optische Wirkung besteht keine Gefahr, dass sich wie bei den früher verwendeten Streuscheiben das Lichtbild verändert. Dennoch: Eigenmächtiges Polieren befindet sich in einer juristischen Grauzone und ist daher nicht empfehlenswert. Sie müssen Änderungen (mit wenigen Ausnahmen) angeben und genehmigen lassen und außerdem berücksichtigen, dass der Scheinwerfer nach dem Polieren auf jeden Fall geprüft und bei Bedarf neu eingestellt werden muss.

Nicht polieren – sondern lieber in die Werkstatt fahren

Halten Sie sich also lieber in erlaubten Zonen auf und fahren Sie mit matten, blinden oder zerkratzten Scheinwerfern zur ad AUTO DIENST Werkstatt, der Fachwerkstatt Ihres Vertrauens. Dort werden die Scheinwerfer Ihres Fahrzeugs fachgerecht nach Herstellervorgaben geprüft. Muss der Scheinwerfer getauscht werden, verwenden die die ad AUTO DIENST Werkstatt dafür Originalteile in Herstellerqualität zu deutlich günstigeren Preisen als Herstellervertragswerkstätten.



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